1. Vorbereitung von Einsätzen
· Verantwortung für die jederzeitige Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte.
· Mitwirkung bei der Erstellung und Aktualisierung eines Alarmplans.
· Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen und Übungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Leitungs-, Führungs- und Lehrkräften.
· Verantwortung für die jederzeitige Einsatzbereitschaft der Ausstattung der Einsatzformation.
· Mitwirkung bei der Beschaffung der für die Einsatzformation notwendigen Ausstattung.
· Teilnahme an Dienstbesprechungen mit anderen Leitungs- und Führungskräften
· Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften zur Unfallverhütung und Arbeitssicherheit sowie sonstiger Sicherheitsbestimmungen, in Zusammenarbeit mit den benannten bzw. zuständigen Fachkräfte.